Neue Dämmung geplant? Förderung frühzeitig beantragen

Eine neue Dämmung kann in älteren Immobilien den Wärmeverlust reduzieren und langfristig Energiekosten senken.
Eine neue Dämmung kann in älteren Immobilien den Wärmeverlust reduzieren und langfristig Energiekosten senken. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn
Werbung
Der Winter steht vor der Tür. Ist Ihr Haus gut gedämmt? Wer seine Immobilie energetisch sanieren lassen will, muss dafür Geld in die Hand nehmen. Doch Bauherren können von Förderungen profitieren.

Um Wärmeverluste zu verhindern, können Eigentümer bei älteren Immobilien über eine neue Dämmung nachdenken. Das ist durchaus sinnvoll, denn so können sie langfristig Heiz- und Energiekosten einsparen.

Sie wollen umfassende Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführen lassen? Wer frühzeitig bei der Planung der energetischen Sanierung an Förderungsmaßnahmen denkt, muss nicht alles aus der eigenen Tasche bezahlen – so rentiert sich die Investition schneller. Was Sie dazu wissen müssen.

Antrag frühzeitig stellen

Oft lassen sich staatliche Förderungen kombinieren – seit 2024 etwa der Wohngebäude-Kredit (Nr. 261) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Förderung für Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine bauliche und zeitliche Trennung der Vor­haben gibt es laut KfW seitdem nicht mehr. Seit 2024 muss aber erst ein konkretes Angebot vorliegen, schreibt die BAFA.

Um Förderungen zu erhalten, ist zudem wichtig, den Antrag frühzeitig stellen – und zwar bevor man Auf­träge an Bau­unter­nehmen und Hand­werks­betriebe ver­gibt. Aufträge rund um die Planung können Bauherren laut KfW aber schon vor dem An­trag vergeben, etwa an Architek­ten oder eine Expertin für Energieeffizienz.

Der Basis-Fördersatz für die Fassadendämmung liegt demnach bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Welche Voraussetzungen Bauherren genau erfüllen müssen, um die Fördermittel zu erhalten, legt das Gebäude­energie­gesetz fest – etwa, wie effizient die Dämmung von Ein- und Zwei­familien­häusern mindestens sein muss. Ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, kann ein Energieberater einschätzen.

Zusätzliche Förderung für Energieberatung

Bauherren sollten sich von Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz beraten lassen, rät das BAFA. Eine Übersicht zu allen in Deutschland zugelassenen Energieeffizienz-Experten gibt es bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Das Gute: Dafür gibt es zusätzliche Fördermittel. Seit Sommer 2024 werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen – maximal 650 Euro. Für Gebäude ab drei Wohneinheiten sind maximal 850 Euro möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt zusätzlich einmalig 250 Euro Förderung, wenn Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.

Die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude wird über das BAFA-Portal abgewickelt. Dort kann man Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude online einreichen.

Tipp: Empfehlenswert ist es laut KfW, Arbeiten an der Fassade mit anderen Sanierungs- oder Renovierungsvorhaben zu verbinden. So kann man etwa fixe Kosten für ein Gerüst bündeln. Oft ist es auch sinnvoll, gleichzeitig die Fenster überprüfen zu lassen. (dpa/tmn)  

Diesen Artikel teilen
Anzeige

Jetzt neu

Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Courage-Interview über Rollenmuster, Frauenquoten und politische Niederlagen. Ab 16. Oktober im Handel. Digital schon jetzt im Shop erhältlich.