Wer sich zum Beispiel über Vertragsdetails mit seiner Bank oder Versicherung in die Haare kriegt, ist nicht auf sich alleine gestellt. Verschiedene Anlaufstellen können dann Hilfe leisten.
Weigert sich die Versicherung zu zahlen? Oder hat Ihnen die Bank Gebühren in Rechnung gestellt, mit denen Sie nicht einverstanden sind? In solchen Fällen stehen viele vor der Frage: Was tun?
Nicht wenige wenden sich bei Problemen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Im vergangenen Jahr lag das Beschwerdeaufkommen dort um 62 Prozent höher als im Jahr zuvor. Und obwohl das sinnvoll sein kann, die Bafin zu informieren, um sie gegebenenfalls auf Kollektivverstöße hinzuweisen, sollte man wissen, dass die Bafin im Einzelfall gar nicht zu individuellem Recht verhelfen kann.
Schlichtungsstellen vermitteln kostenfrei
Dafür können andere Anlaufstellen besser geeignet sein – die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen etwa oder Rechtsanwaltskanzleien. Sie können prüfen, inwiefern Kundinnen und Kunden im Einzelfall zu Unrecht benachteiligt oder geschädigt wurden und dabei helfen, entsprechende Schritte einzuleiten – auch rechtliche. Darauf weist David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW hin.
Beides ist allerdings mit Kosten verbunden. Es kann also zunächst günstiger sein, selbst Kontakt zum entsprechenden Unternehmen aufzunehmen und zu versuchen, das Problem aus der Welt zu schaffen. Führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, können sich Betroffene auch an zuständige Schlichtungsstellen und Ombudsleute wenden. Diese erarbeiten Lösungsvorschläge und vermitteln kostenfrei zwischen den Parteien.
Rechtsweg bleibt stets offen
Ziel des Verfahrens ist es, eine gütliche Einigung für Verbraucher und Unternehmen zu finden. Zeigt sich eine Seite, oder zeigen sich sogar beide Seiten nicht mit der Schlichtung einverstanden, steht Betroffenen der Rechtsweg noch immer offen.
An welche Schlichtungs- oder Ombudsstelle man sich im Ernstfall wenden kann, lässt sich zum Beispiel unter universalschlichtungsstelle.de/lotse herausfinden. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes fungiert zudem auch als Lotse, verweist Betroffene also an die richtige Anlaufstelle, wenn zunächst dort ein Schlichtungsantrag gestellt wird. Gibt es für einen Geschäftsbereich keine vorrangig zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, wird die Universalschlichtungsstelle des Bundes auch selbst tätig. (dpa/tmn)