Scharfe Kritik der Kläger an Wahlrechtsreform

CDU-Chef Friedrich Merz (r.) und der Vorsitzende der der CSU, Alexander Dobrindt, im Bundesverfassungsgericht.
CDU-Chef Friedrich Merz (r.) und der Vorsitzende der der CSU, Alexander Dobrindt, im Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa
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Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand in Karlsruhe – CSU und CDU warnen vor verwaisten Wahlkreisen und einem Wandel zu einem reinen Verhältniswahlrecht.

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts und ist in Karlsruhe von den Klägern scharf attackiert worden.

Das Gesetz mit seinen erheblichen Änderungen sei nicht im Konsens beschlossen worden, monierte der CSU-Landtagsabgeordnete und bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Alleine der Eindruck, dass einzelne Parteien das Wahlrecht zu ihren Gunsten gestalten könnten, schade dem Verständnis von Demokratie massiv.

Herrmann wandte sich vor allem dagegen, dass nur noch das Zweitstimmenergebnis über die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament entscheiden soll. Das könne künftig zu verwaisten Wahlkreisen führen: Ein direkt gewählter Wahlkreiskandidat dürfe nämlich dann nicht in den Bundestag einziehen, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis nicht gedeckt wäre.

«Problematischer Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht»

«Es wird dem Wähler suggeriert, er könne mit der Erststimme einen Kandidaten wählen», ergänzte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Das sei aber nicht der Fall, «weil das Mandat zugeteilt wird über die Zweitstimme». CDU-Chef Friedrich Merz sprach von einem problematischen Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht. «Die Wahlen in den Wahlkreisen werden herabgestuft zu reiner Zählfunktion des Verhältniswahlrechts.»

Nach der neuen Regelung soll allein das Zweitstimmenergebnis entscheiden – auch dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate geholt hat. Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis gehen dann leer aus. Überhangmandate – und damit auch die daraus folgenden Ausgleichsmandate – werden abgeschafft. Außerdem wird die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen: Sie sah bisher vor, dass Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, dennoch entsprechend ihres Zweistimmenergebnisses in den Bundestag einziehen können, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringen.

Ampel-Vertreter zuversichtlich

Die Vertreter der Ampelkoalition haben sich zuversichtlich gezeigt, dass die von ihnen durchgesetzte Reform auch vor dem obersten deutschen Gericht Bestand haben wird. «Die Menschen in Deutschland haben kein Verständnis dafür, dass der Bundestag immer größer wird», sagte am Dienstag der FDP-Politiker Konstantin Kuhle in Karlsruhe. Die Ampelkoalition habe sich daher dafür entschieden, mit der neuen Regelung die Zahl der Abgeordneten auf 630 zu deckeln – etwa 100 weniger als derzeit. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann nannte die Reform, die im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht worden war, eine historische Chance, das Vertrauen von Wählerinnen und Wählern in ein faires und gerechtes Wahlsystem zu stärken.

Ein Urteil könnten in einigen Monaten fallen. (dpa/aig)

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