Es geht um die Weitergabe von Informationen über Militärtechnik: Die Bundesanwaltschaft lässt drei Deutsche festnehmen, die für einen chinesischen Geheimdienst tätig gewesen sein sollen.
Die Bundesanwaltschaft hat drei Deutsche wegen des Verdachts auf Spionage für den chinesischen Geheimdienst festnehmen lassen. Die zwei Männer und eine Frau wurden in Düsseldorf und Bad Homburg von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen seit spätestens Juni 2022 für den chinesischen Geheimdienst tätig gewesen sein und in diesem Zusammenhang auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben.
Es geht um die Weitergabe von Informationen über Militärtechnik an den chinesischen Geheimdienst. Zum Zeitpunkt der Festnahme hätten sich die Beschuldigten in Verhandlungen über Forschungsprojekte befunden, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten, hieß es in der Mitteilung. Die Wohn- und Arbeitsplätze der Beschuldigten seien durchsucht worden.
Infos zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien weitergegeben
Einer der Männer soll für einen sich in China aufhaltenden Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien beschafft. Dazu habe er sich dem festgenommenen Ehepaar «bedient», das in Düsseldorf eine Firma betrieben habe, hieß es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Die Firma habe als «Medium zur Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Personen aus der deutschen Wissenschaft und Forschung gedient».
Erstellt worden sei eine Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Maschinenteilen, die auch für den Betrieb leistungsstarker Schiffsmotoren, wie sie in Kampfschiffen verwendet werden, eingesetzt werden. Hinter dem chinesischen Vertragspartner habe der Geheimdienstmitarbeiter gestanden, von dem einer der Verdächtigen seine Aufträge erhalten habe.
Die Beschuldigten sollen am Montag und Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden soll. (dpa/ag)