Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl soll die angekündigte Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz erst nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Aus Sicherheitskreisen heißt es, im Umfeld von Wahlen sei Zurückhaltung geboten. Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde aber fortgesetzt. Zuvor hatte die ARD berichtet.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte im Oktober angekündigt: «Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein.» Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt. Der Rechtsstreit geht noch weiter.
Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: Entweder hat sich der Verdacht der Verfassungsschützer nicht bestätigt, dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall beenden. «Ich halte diese Variante für äußerst unwahrscheinlich», sagte Haldenwang im Oktober.
Oder der Verdacht bestätigt sich. Das hätte dann eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung zur Folge. Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall mit einer entsprechenden Begründung – etwa falls sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.
Das neue Gutachten werde «unter Berücksichtigung aktuellster Entwicklungen innerhalb der Partei» erstellt, sagte Haldenwang damals. Auch «die sichtbaren Vorgänge rund um die Landtagswahlen in Ostdeutschland» spielten dabei eine Rolle. Am Dienstag war bekanntgeworden, dass Haldenwang bei der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl für die CDU kandidieren möchte. Er wird daher bald aus dem Amt scheiden.