“Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat”, heißt es auf der Seite des Bundestags.
Wie das genau geht, zeigt eine weitere Statista-Grafik. An dieser Stelle werfen wir einen Blick zurück. Fünfmal haben Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt. Als erster scheiterte 1972 Willy Brandt (SPD) knapp. Zehn Jahre später sprach das Parlament Helmut Schmidt (SPD) mehrheitlich das Vertrauen aus. Allerdings ließ die FDP noch im selben Jahr das sozialliberale Regierungsbündnis platzen. In der Folge stellte Amtsnachfolger Helmut Kohl (CDU) die Vertrauensfrage und scheiterte wunschgemäß. Gerhard Schröder (SPD) ließ den Bundestag gleich zweimal über die Zukunft seiner Regierung abstimmen: wurde ihm 2001 noch das Vertrauen ausgesprochen, scheiterte Schröder 2005 klar.