Bhutan: Kein Krankenversicherungsnachweis für Urlauber mehr nötig

Blick auf das buddhistische Tigernest-Kloster in Bhutan: Touristen müssen nun keine Auslandsreise-Krankenversicherung nachweisen, um ins Land reisen zu können.
Blick auf das buddhistische Tigernest-Kloster in Bhutan: Touristen müssen nun keine Auslandsreise-Krankenversicherung nachweisen, um ins Land reisen zu können. Foto: Nick Kaiser/dpa
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Wer in das kleine Land in Südasien reisen will, muss keine Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte mehr nachweisen. Dennoch lohnt sich der Abschluss solch einer Police.

Bhutan-Urlauber müssen keine Auslandsreise-Krankenversicherung mehr nachweisen. Dieser Nachweis war bisher zwingend notwendig für die Visabearbeitung. Durch die neue Regelung soll das Reiseverfahren gestrafft und die Einreise erleichtert werden, teilt das Tourismusministerium von Bhutan mit.

Das Land in Südasien hatte den obligatorischen Nachweis einer Reiseversicherung aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt. Damit sollten pandemiebedingte, unvorhergesehene Notfälle und daraus entstehende medizinische Kosten abgedeckt werden.

Eine Besonderheit in Bhutan ist die Gebühr, die Touristen für den Besuch im Land zahlen müssen: Aktuell liegt die sogenannte Sustainable Development Fee («Gebühr für nachhaltige Entwicklung») für erwachsene Touristen bei 100 US-Dollar pro Übernachtung, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sind es 50 US-Dollar.

Auslandskrankenversicherungen kosten kein Vermögen

Eine Krankenversicherung für Auslandsreisen ist generell ratsam. Die Policen sind vergleichsweise günstig. Für Einzelpersonen gibt es «sehr gut» bewertete Versicherungen teils schon für rund zehn Euro im Jahr, wie die Zeitschrift «Finanztest» kürzlich berichtete.

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass sie auch bei Pandemien greift und unbegrenzt für Behandlungs- und Transportkosten einsteht.

Zudem sollte der Tarif keine bestimmten Krankheiten ausschließen. Für Versicherte sollten keine Selbstbeteiligungen anfallen und Rücktransporte übernommen werden, sobald sie medizinisch sinnvoll erscheinen – und nicht nur, wenn sie medizinisch nötig sind. (dpa/tmn)

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