Gekündigt, Urlaub ausbezahlt: Gibt’s jetzt Arbeitslosengeld?

Gekündigt, aber noch Urlaubstage offen? Dann muss der Arbeitgeber die offenen Ansprüche auszahlen.
Gekündigt, aber noch Urlaubstage offen? Dann muss der Arbeitgeber die offenen Ansprüche auszahlen. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
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Nach einer Kündigung muss offener Urlaub ausgezahlt werden, wenn er nicht genommen werden kann. Das kann sich auf den Arbeitslosengeld-Anspruch auswirken.

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, sind oft noch Urlaubsansprüche offen. Kann der Urlaub nicht vollständig bis zum Ende der Kündigungsfrist genommen werden, muss der Arbeitgeber ihn abgelten. Betroffene Beschäftigte bekommen den Urlaub also ausgezahlt.

Wichtig zu wissen: Das hat Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Für die Dauer der ausgezahlten Urlaubstage ruhe der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie Hubertus Bartelt, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen erläutert. Dem Berater zufolge lohnt es sich in den meisten Fällen finanziell trotzdem, dass die Urlaubstage ausbezahlt werden. Der Nettobetrag des ausgezahlten Urlaubs sei in der Regel höher als das Arbeitslosengeld.

Die gute Nachricht: Über die Krankenversicherung müssen sich Arbeitslose in der Regel keine Gedanken machen. Auch wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, sei man ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit krankenversichert, so Bartelt in einem Beitrag im Magazin «BAM» (Ausgabe November/Dezember 2024).

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