Prozess um „Manta Manta – Zwoter Teil“

Til Schweiger (r) und Stefan Gabelhoff tunen einen Manta in einer Szene aus der Komödie «Manta, Manta». Der Drehbuchautor klagt gegen die 2023 erschienene Fortsetzung.
Til Schweiger (r) und Stefan Gabelhoff tunen einen Manta in einer Szene aus der Komödie «Manta, Manta». Der Drehbuchautor klagt gegen die 2023 erschienene Fortsetzung. Foto: Horst Ossinger/dpa
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Der Drehbuchautor von «Manta Manta» klagt gegen die 2023 erschienene Fortsetzung des Til-Schweiger-Films. Vor Gericht kommt es nun zu einem Kampf David gegen Goliath. Und der könnte Signalwirkung haben.

Wer hat die Manta-Proleten Bertie und Klausi und Friseurin Uschi erfunden? Und wer durfte entscheiden, wie es mit den Figuren weitergeht? Mit diesen Fragen muss sich das Landgericht München I heute befassen. Dort startet ein Prozess um die Fortsetzung des Auto-Klamauks «Manta Manta».

Stefan Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films von 1991, hat die Produktionsfirma Constantin Film wegen der Komödie «Manta Manta – Zwoter Teil» von Regisseur Til Schweiger verklagt. Der Film machte auch darum Schlagzeilen, weil es Kritik an den Produktionsbedingungen und Vorwürfe gegen Schweiger gab, doch Cantz kritisiert etwas ganz anderes: Aus seiner Sicht hatte die Constantin gar kein Recht darauf, seine Geschichte überhaupt weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen.

Cantz: Film knüpfe ausdrücklich an seine Geschichte an

Er sieht durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem Jahrzehnte alten Drehbuch verletzt.  Cantz meint, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk – also sein Drehbuch – zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an.

Vor dem Prozess wollte er sich auf Anfrage zwar nicht öffentlich zu dem Verfahren äußern. Der «Süddeutschen Zeitung» hatte der Autor, der oft Tatort-Drehbücher – besonders für das Münsteraner Duo – geschrieben hat, aber bei der Klageerhebung ein ausführliches Interview dazu gegeben. «Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht», sagte er da.

Auffälliges Missverhältnis der Vergütung

Vor Gericht fordert er auch Auskunft darüber, wieviel Constantin mit dem ersten Teil von «Manta Manta» verdient hat und eine entsprechende Nachvergütung. «Nach Ansicht des Klägers, bestehen konkrete Anhaltspunkte, die für ein auffälliges Missverhältnis zwischen der erhaltenen Vergütung im Jahr 1991 für die Einräumung der Nutzungsrechte und den gezogenen Erträgen der Beklagten sprechen», teilt das Gericht mit.

Die Anwälte von Constantin Film wollten sich vorab nicht zu dem Verfahren äußern und auch das Unternehmen selbst erklärte auf Anfrage nur: «Constantin Film äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden rechtlichen Verfahren.»

Nicht die erste Klage gegen Til-Schweiger-Film

Der Rechtsstreit ist nicht der Erste, in dem ein Drehbuchautor gegen einen Til-Schweiger-Film klagt. Drehbuchautorin Anika Decker forderte bereits eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Schweigers Kinohits «Keinohrhasen» und «Zweiohrküken».

Das Landgericht Berlin sprach der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zu. Ein Großteil ihrer Ansprüche sind nach dem Urteil von September 2023 aber verjährt. Die Autorin hatte nach dem Urteil zwar von einem «Meilenstein» gesprochen – aber dennoch Rechtsmittel eingelegt.

Der Deutsche Drehbuchverband bezeichnete diese Argumentation damals als «extrem ärgerlich» und nicht nachvollziehbar. Zugleich sprach er von einem wegweisenden Urteil, weil der Nachvergütungsanspruch gewährt worden sei. (dpa/ag)

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