Gelsenkirchen prescht voran: E-Tretroller zum Ausleihen mussten bis zum Samstag aus der Stadt verschwinden.
Anfragen der Deutschen Presse-Agentur bei verschiedenen anderen größeren Städten zeigen, dass dort aktuell kein grundsätzliches Verbot der E-Scooter geplant ist. Trotzdem gibt es vielerorts bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen, die zu mehr Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr führen sollen.
“Insgesamt ist in den Kommunen ein Trend zu einer zunehmenden Regulierung in diesem Bereich zu beobachten”, heißt es vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Vielfach würden konkrete Kontingente oder Fahrverbotszonen für Leih-E-Tretroller vorgegeben.
Begrenzung der E-Scooter und ausgewiesene Abstellflächen
Beispiel Hannover: Die Stadt Hannover teilte mit, dass sie “hoffentlich im kommenden Jahr eine neue Sondernutzungssatzung aufstellen” werde. Dabei solle auch geregelt werden, wo E-Tretroller auf- beziehungsweise abgestellt werden dürften. Außerdem solle deren Anzahl begrenzt werden. Ein komplettes Verbot sei jedoch nicht im Gespräch – genauso wenig wie etwa in München, Nürnberg, Stuttgart, Dresden, Bremen und Berlin, wie aus den dortigen Angaben hervorgeht.
In der Hauptstadt sind die Zahl der E-Scooter laut der Senatsverwaltung für Verkehr bereits reduziert und Abstellflächen ausgewiesen worden. “Die Anbieter sind verpflichtet worden ab einer bestimmten Anzahl angebotener Roller Mitarbeitende einzusetzen, die sich über die korrekte Abstellweise informieren und umherliegende E-Scooter gegebenenfalls aufstellen.” Sollte sich die Situation nicht merklich verbessern, würde man entsprechende Maßnahmen ergreifen – “so ist es mit den Anbietern vereinbart”.
Auch in Stuttgart und München gibt es Vereinbarungen, genauer: freiwillige Selbstverpflichtungen der Anbieter. Anbieter, die diese bislang unterzeichnet hätten, würden sich “trotz des freiwilligen Charakters größtenteils gut an die Regelungen” halten, heißt es aus München. E-Tretroller sollten Teil einer angebotsorientierten Mobilitätswende sein.
Kooperation statt Komplett-Verbot lautet auch die Devise in Dresden, wobei auch dort nach eigenen Angaben Regulierungen wie etwa eine Limitierung der Fahrzeuge und Absperrzonen in sensiblen Bereichen zur Strategie zählen.
Was den Fall Gelsenkirchen besonders macht
Gelsenkirchen ist nach Erkenntnis des Städte- und Gemeindebundes “bislang die einzige Stadt, die eine Identitätsprüfung der Nutzer durch die Anbieter vorschreibt und ihre Sondernutzungserlaubnis daran koppelt”. Hintergrund seien Unfälle, insbesondere einer mit Todesfolge. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die beiden Verleiher Bolt und Tier die Verfügung der Ruhrgebietsstadt befolgen müssten, “die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen”.
Die Stadt hatte verlangt, dass sich Nutzer einmalig etwa mittels Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihfirmen registrieren müssten, wie Stadtsprecher Martin Schulmann schilderte. Bolt und Tier, laut Schulmann die einzigen E-Scooter-Verleiher in der Stadt, wandten sich dagegen, scheiterten aber in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Ein Sprecher der Firma Bolt betonte allerdings, es handele sich nicht um eine endgültige Entscheidung. Lediglich die Eilanträge der beiden Unternehmen seien abgelehnt worden.
Das letzte Wort dürfte in dem Konflikt also noch nicht gesprochen sein – für den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, steht aber grundsätzlich fest: “Wenn E-Scooter falsch genutzt oder abgestellt werden und so für Unfälle oder Schäden sorgen, muss klar sein, wer haftet.” Die beste Lösung wäre ihm zufolge, wenn der Halter, also die Anbieter, haften würden. “Wenn das nicht der Fall ist, müssen die haften, die die Scooter nutzen” – und dazu brauche es einen Identitätsnachweis. “Andere Städte werden sich die Entwicklung in Gelsenkirchen auf jeden Fall genau anschauen”, meint Dedy. (dpa-AFX/wr)